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VW FS | Auto Abo FAQ.
Allgemein.
Was ist ein Auto Abo?
Das VWFS | Auto Abo ist ein flexibles Mobilitätsangebot. Hier sind Sie nicht an lange Vertragslaufzeiten gebunden. In den monatlichen Aboraten sind schon alle Kosten des Autobesitzes, wie z.B. Versicherung, Wartung, Verschleiß etc. enthalten. Nur um das Tanken oder Laden müssen Sie sich noch selbst kümmern.
Was sind die Vorteile eines VW FS | Auto Abos?
Der Vorteil eines VW FS | Auto Abos ist, dass Sie bei voller Kostenkontrolle flexibel sind und immer ein top ausgestattetes Fahrzeug fahren. Wir übernehmen für Sie die Zulassung, Fahrzeugschutz und Steuern (entfällt bei Elektrofahrzeugen), so dass sie lediglich Ihren Halterpflichten nachkommen müssen.
Was ist in der monatlichen Rate enthalten?
Der monatliche Tarif enthält die Nutzung des Fahrzeuges sowie die Kosten für Zulassung, Hauptuntersuchungen, Kfz-Steuer (entfällt bei Elektrofahrzeugen), Wartung, Verschleiß, Inspektion und Reifen sowie Fahrzeugschutz.
Welche zusätzlichen Kosten können auf mich zukommen?
Zusätzlich zu Ihrer monatlichen Rate können insbesondere aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, einer kurzfristigen Änderung der Auslieferadresse oder Schäden, weitere Kosten auf Sie zukommen. Details entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Wer darf alles mit dem VW FS | Auto Abo Fahrzeug fahren?
Um Ihr VW FS | Auto Abo so flexibel wie möglich zu gestalten, können bis zu vier drei weitere Personen aus Ihrem Haushalt das Fahrzeug nutzen. Diese Personen müssen Verwandte 1. Grades (Eltern, Kinder) oder Ehe-/Lebenspartner sein, die in Ihrem Haushalt leben. Diese Zusatzfahrer können Sie zu Vertragsbeginn eintragen. Alle Fahrer müssen die Voraussetzungen bzgl. Mindestalter, Fahrerfahrung und Führerscheinbesitz erfüllen.
Wie viele Kilometer kann ich mit meinem Abo-Fahrzeug fahren?
Im Zuge Ihres VW FS | Auto Abos können Sie 1.000 Freikilometer (variiert je nach Fahrzeugmodell) pro Monat nutzen. Zudem ist ein Upgrade auf 1.500 oder 2.000 Freikilometer pro Monat im Rahmen eines zusätzlichen Kilometerpaketes möglich. Hierbei sind Abweichungen im Rahmen von Aktionen möglich. Darüber hinaus zurückgelegte Kilometer werden bei einem Fahrzeugtausch oder -rückgabe gesondert abgerechnet (siehe Preisliste). Derzeit können Sie verschiedene Zusatzpakete bei Vertragsbeginn und Klassenwechseln buchen. Die Möglichkeit, Zusatzpakete innerhalb einer gebuchten Klasse im Nachhinein ab- oder anzuwählen, besteht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Wird das VW FS | Auto Abo auch für Gewerbekunden angeboten?
Falls Sie das Fahrzeug auch im gewerblichen Umfeld nutzen wollen, können Sie die Rechnung für das VW FS | Auto Abo auf Ihre Firmenadresse als abweichende Adresse ausstellen lassen. Sie können die Rechnung für das VW FS | Auto Abo auf eine deutsche Firmenanschrift als abweichenden Rechnungsempfänger ausstellen lassen. Dazu geben Sie diese im Antragsformular unter „abweichende Rechnungsadresse“ ein. Vertragspartner bleiben Sie als Privatperson.
Fahrzeugauswahl.
Welche Fahrzeugmodelle gibt es im VWFS | Auto Abo?
Die aktuell angebotenen Fahrzeugmodelle werden Ihnen auf unserer Startseite angezeigt.
Welche Marken werden im VW FS | Auto Abo angeboten?
Die Fahrzeugmodelle setzen sich aus Fahrzeugen des VW-Konzerns zusammen.
Warum kann ich mir kein Fahrzeug selbst konfigurieren?
Bei dem VWFS | Auto Abo entscheiden Sie sich grundsätzlich für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Um Ihnen so schnell und flexibel wie möglich jederzeit einen Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen zur Verfügung stellen zu können, greifen wir auf unterschiedliche Fahrzeuge unserer umfangreichen Flotte zurück.
Sind die Abo-Fahrzeuge Neu- oder Gebrauchtwagen?
Im VWFS | Auto Abo bieten wir Ihnen sowohl Neuwagen, als auch junge Gebrauchtwagen mit einem Maximalalter von drei Jahren (nach Erstzulassung) an.
Kann ich im Nachhinein noch Zusatzpakete abschließen oder herausnehmen?
Derzeit können Sie verschiedene Zusatzpakete bei Vertragsbeginn buchen. Die Möglichkeit, Zusatzpakete innerhalb einer gebuchten Fahrzeugmodells im Nachhinein ab- oder anzuwählen, besteht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Wie kann ich während der Vertragslaufzeit das Fahrzeugmodell wechseln?
Im Flex-Modell können Sie nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten den Vertrag kündigen und ein anderes Fahrzeugmodell buchen.
Im Fix-Modell mit einer Vertragslaufzeit von 6, 9, 12 oder 18 Monaten (variiert je nach Fahrzeugmodell) können Sie nach Beendigung des Vertrages ein anderes Fahrzeugmodell buchen. Im Zuge einer neuen Bestellung können Sie auch Zusatzpakete neu wählen.
Kann ich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig abonnieren?
Nein, Mieter können jeweils nur ein Fahrzeug anmieten.
Vertragsabschluss.
Wer kann ein VW FS | Auto Abo abschließen?
Jede volljährige Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland kann ein VW FS | Auto Abo buchen. Voraussetzung ist zudem eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis, ein für die Finanzierung des Mietvertrages deutsches Bankkonto und erfolgreiche Bonitätsprüfung.
Zusätzlich besteht, in Abhängigkeit des gebuchten Fahrzeugmodells, die Anforderung an ein bestimmtes Mindestalter.
Falls Sie das Fahrzeug auch im gewerblichen Umfeld nutzen wollen, können Sie die Rechnung für das VW FS | Auto Abo an Ihre Firmenadresse als abweichende Adresse senden lassen. Sie können die Rechnung für das VW FS | Auto Abo auf eine deutsche Firmenanschrift als abweichenden Rechnungsempfänger ausstellen lassen. Dazu geben Sie diese im Antragsformular unter „abweichende Rechnungsadresse“ ein. Vertragspartner bleiben Sie als Privatperson.
Wie funktioniert der Bonitätscheck und die Selbstauskunft?
Nach der Auswahl Ihres gewünschten VW FS | Auto Abos werden Sie gebeten, Ihre persönlichen Daten per Selbstauskunft mitzuteilen. Die Bonitätsprüfung erfolgt automatisch während des Online-Bestellprozesses über die SCHUFA. Sollten Probleme bei der Bonitätsprüfung aufkommen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Gibt es eine Startgebühr?
Ja, es gibt eine Startgebühr, die zu Beginn der Laufzeit fällig wird und alle einmaligen Kosten deckt, die mit der Vertragserstellung verbunden sind. Die Startgebühr wird Ihnen im Bestellprozess angezeigt.
Gibt es eine Liefergebühr?
Ja, es gibt eine einmalige Gebühr für die Lieferung Ihres Fahrzeugs nach Hause oder an eine deutsche Wunschadresse. Darin inkludiert ist bereits die Abholung von einer Wunschadresse zum Vertragsende. Alternativ können Sie sich das Fahrzeug gegen eine Gebühr an eine unserer Stationen liefern lassen. Die genaue Liefergebühr wird Ihnen im Bestellprozess angezeigt.
Fällt eine Kaution oder ein Zuschlag für Jungfahrer an?
Im Allgemeinen fällt für Sie keine Kaution an. Für Sie als junger Fahrer oder Fahranfänger ist bei unserem Angebot kein Zuschlag fällig.
Wann beginnt die Vertragslaufzeit?
Die Mindest-/ Vertragslaufzeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an Sie.
Wird das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen?
Im Zuge unseres VW FS | Auto Abos gewähren wir Ihnen maximalen Komfort. Da das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen wird, entstehen für Sie keine weiteren Aufwände.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Mit dem Ende der Online-Bestellung des VW FS | Auto Abos haben Sie ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben. Ein positives Ergebnis der automatisierten Bonitätsprüfung ist zur weiteren Bearbeitung erforderlich.
Was ist die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist? Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Fix-Modell: Die Vertragslaufzeit im Fix-Modell beträgt 6, 9, 12 oder 18 Monate (variiert je nach Fahrzeugmodell). Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet der Mietvertrag automatisch und kann nicht verlängert werden. Eine Kündigung ist ausgeschlossen.
Flex-Modell: Die Mindestvertragslaufzeit im Flex-Modell beträgt 6 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch und endet spätestens nach 12 Monaten. Eine Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist mit einer Frist von 30 Tagen möglich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass das Auto vor oder spätestens am letzten Tag der Abrechnungsperiode bei uns zurückgegeben wird.
Nutzen Sie das Kündigungsformular, um Ihr Auto Abo online zu kündigen.
Wie kann ich einen Vertrag mit Handy ohne Kamerafunktion abschließen?
Vor Vertragabschluss müssen Sie sich über unseren Partner Verimi identifizieren. Hierfür ist eine integrierte Handykamera erforderlich. Falls eine Identifikation per Kamera nicht möglich ist (z. B. weil Ihre Kamerafunktion defekt ist), dann melden Sie sich bitte bei unserer Kundenhotline: 04282 789-9430 (autoabo@vwfs-rac.de).
Was kann ich tun, wenn der Identifikationsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte?
Vor Vertragabschluss müssen Sie sich über unseren Partner Verimi identifizieren. Falls eine Identifikation nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, dann melden Sie sich bitte bei unserer Kundenhotline: 04282 789-9430 (autoabo@vwfs-rac.de).
Kann ich meine Buchung noch stornieren?
Eine Stornierung ist nach der Buchung nicht mehr möglich. Mit Ende des Online-Prozesses haben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ohne Widerruf abgegeben. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei unserer Kundenhotline: 04282 789-9430 (autoabo@vwfs-rac.de).
Wo finde ich die Allgemeinen Vermietbedingungen (AVBs) für das VW FS | Auto Abo?
Die Allgemeinen Vermietbedingungen (AVBs) finden Sie hier zum Download.
Bezahlung.
Welche Zahlungsoptionen gibt es?
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Wir werden Ihnen schon bald weitere Zahlungsoptionen anbieten können. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für die Finanzierung des Mietvertrages ein deutsches Bankkonto verwenden.
Wann muss ich bezahlen?
Die monatliche Rate wird per SEPA-Lastschrift automatisch von dem Konto abgebucht, das Sie bei Abgabe des Vertragsangebots hinterlegt haben. Sie wird jeweils zum Abrechnungsbeginn eingezogen. Sollten Sie Ihren Vertrag während eines laufenden Monats abschließen, wird für diesen Monat nur der entsprechende Teilbetrag abgebucht. Für die Berechnung von Nutzungsentgelten gilt eine Berechnungsbasis von 30 Tagen = 1 Monat. Aufgrund technisch bedingter 30-tägiger Rechnungslegung kann es durch Monate mit 31 Tage oder einem Fahrzeugtausch zur Verschiebung auf den anderen Zahlungslauf inkl. Belastung kommen. Die Ratenanzahl bleibt gleich.
Wann muss ich die Start- und Liefergebühren bezahlen?
Die Einmalgebühren zum Start und zur Fahrzeuglieferung werden zu Beginn gemeinsam mit der ersten Monatsrate fällig.
Bekomme ich Rechnungen für mein Auto-Abo?
Ja, alle Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Kann ich mein Zahlungskonto ändern?
Ja, selbstverständlich können Sie jederzeit Ihr Zahlungskonto ändern. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns per E-Mail (autoabo@vwfs-rac.de) Kontakt auf. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für die Finanzierung des Mietvertrages ein deutsches Bankkonto verwenden.
Fahrzeugübergabe.
Wie lange dauert es, bis mein Fahrzeug nach Bestellung verfügbar ist?
Wir wollen Sie schnell und flexibel auf die Straße bringen. Die Lieferzeiten für unsere Abo-Fahrzeuge entnehmen Sie bitte den Angaben auf unserer Website. Den gewünschten Übergabetermin können Sie im Bestellvorgang tagegenau auswählen.
Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Fahrzeug zu erhalten?
Sie können das Auto bequem nach Hause oder an eine deutsche Wunschadresse geliefert bekommen. Alternativ können wir Ihnen das Fahrzeug zu einer unserer Stationen liefern lassen.
Wie funktioniert die Fahrzeuglieferung zu einer Wunschadresse oder Station?
Sie können sich Ihr Fahrzeug nach Hause oder an eine deutsche Wunschadresse liefern lassen. Alternativ ist eine Lieferung des Fahrzeuges zu einer unserer Stationen möglich. Im Bestellprozess können Sie sich zwischen diesen Optionen entscheiden und die Lieferadresse angeben. Hierbei gelten die folgenden Bestimmungen:
Falls Sie sich Ihr Fahrzeug zu einer Wunschadresse liefern lassen, wird einer unserer Mitarbeiter Sie nach Vertragsbestätigung kontaktieren und den im Bestellprozess ausgewählten Lieferungszeitpunkt konkretisieren. Danach wird Ihnen Ihr Fahrzeug wie vereinbart zugestellt. Zum Vertragsende wird das Fahrzeug ohne weitere Kosten von einer deutschen Wunschadresse von uns abgeholt. Eine Fahrzeugrückgabe an einer unserer Stationen ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Falls Sie Ihr Fahrzeug zu einer unserer Stationen liefern lassen, wird ebenfalls einer unserer Mitarbeiter Sie nach Vertragsbestätigung kontaktieren und den im Bestellprozess gewählten Übergabezeitpunkt konkretisieren. Danach können Sie ihr Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt an der ausgewählten Station übernehmen. Die Fahrzeugrückgabe muss ebenfalls an der vereinbarten Station erfolgen. Eine Abholung von einer Wunschadresse ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Sollten Sie bei Lieferung nicht vor Ort sein oder den vereinbarten Übergabetermin an der Station nicht wahrnehmen, müssen wir Ihnen leider für jeden zusätzlichen Versuch der Lieferung an die Wunschadresse/ Übergabe an einer Station erneut die Liefergebühren berechnen.
Welche Dokumente muss ich bei der Fahrzeuglieferung/ -übergabe mitbringen?
Bei Übergabe des Fahrzeugs benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Führerschein.
Was kostet die Fahrzeuglieferung?
Die Lieferkosten Ihres Fahrzeuges werden Ihnen im Bestellprozess auf unserer Webseite angezeigt. Sollten Sie sich Ihr Fahrzeug an eine Wunschadresse liefern lassen, dann beinhaltet die Liefergebühr auch die Abholung des Fahrzeuges von einer deutschen Wunschadresse zum Vertragsende.
Warum stimmt der Kilometerstand auf dem Mietvertrag nicht mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs überein?
Die Differenz des Kilometerstandes kann sich durch die Anlieferung des Fahrzeugs an Ihre Wunschadresse ergeben. Der korrekte Kilometerstand wird bei Fahrzeugübergabe im Übergabeprotokoll festgehalten und ist Basis für die Berechnung Ihrer gefahrenen Kilometer in der Endabrechnung.
Fahrzeugnutzung.
Kann ich nicht genutzte Kilometer in den nächsten Monat mitnehmen?
Die Kilometerabrechnung findet erst bei Fahrzeugwechseln oder Fahrzeugrückgaben zum Vertragsende statt. Zwischen den Abrechnungszeitpunkten können Sie ihre monatlichen Freikilometer flexibel einsetzen.
Muss ich die gefahrenen Kilometer monatlich melden?
Nein, Ihre gefahrenen Kilometer müssen Sie nicht an uns melden. Die Abrechnung der Kilometer erfolgt bei Fahrzeugwechsel oder Fahrzeugrückgabe zum Vertragsende.
Kann ich Veränderungen am Fahrzeug vornehmen?
Nein, Veränderungen am Fahrzeug sind nicht möglich, da wir auch anderen Nutzern im Anschluss an Ihr VW FS | Auto Abo ein tolles Fahrerlebnis bieten möchten.
Kann ich mein Abo-Fahrzeug auch im Ausland nutzen?
Sie können Ihr VW FS | Auto Abo Fahrzeug in Deutschland und den folgenden Ländern nutzen: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat. Die Nutzung des Fahrzeugs im Ausland beläuft sich auf maximal 180 Tage (konsekutive Rechnung). Ohne die schriftliche und nachweisbare Zustimmung ist eine Einreise in weitere Länder grundsätzlich nicht gestattet. Wir sehen uns in der Pflicht, Sie darüber zu informieren, dass bei Verstoß gegen diese Bedingungen der Fahrzeugschutz und Haftungsbeschränkungen inkl. Selbstbeteiligung Ihre Gültigkeit verlieren (siehe Allgemeine Vermietbedingungen). Im Falle einer Fahrt ins Ausland ist der Mieter verpflichtet die Internationale Versicherungskarte (IVK) für das jeweilige Fahrzeug mitzuführen. Der Mieter hat diese beim Vermieter anzufordern, wenn keine gültige Version im Handschuhfach des Fahrzeugs vorhanden ist.
Kann ich Haustiere im Fahrzeug transportieren?
Wir wollen Ihnen das höchste Level an Flexibilität bieten, daher dürfen Sie natürlich auch Ihr Haustier im Auto mitnehmen. Sie sind allerdings verpflichtet, das Fahrzeug in einem gereinigten Zustand an uns zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihnen die Kosten für die Spezialreinigung in Rechnung stellen.
Ist Rauchen im Fahrzeug erlaubt?
Nein, das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten ist in VW FS | Auto Abo Fahrzeugen grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Missachtung dieser Vorgaben werden Ihnen die Kosten für die notwendige Spezialreinigung in Rechnung gestellt.
Muss ich mich um den Reifenwechsel kümmern?
Wenn Ihr Fahrzeug auf Ganzjahresreifen ausgeliefert wurde, ist kein saisonaler Reifenwechsel notwendig. Wurde Ihr Fahrzeug auf Sommer- oder Winterreifen ausgeliefert, sind Sie verpflichtet, die witterungsgerechte Bereifung sicherzustellen. Vereinbaren Sie einfach bei Ihrem Volkswagen Partner in Deutschland einen Termin für den Reifenwechsel - am Besten mit etwas Vorlauf - und geben an, dass es sich um ein Fahrzeug der Euromobil GmbH handelt. Ihr Volkswagen Partner stellt zum Termin die notwendigen Reifen bereit. Kosten für den Reifenwechsel fallen für Sie als VWFS Auto Abo Kund_in nicht an. Bitte beachten Sie, dass für den kurzen Reifenwechselzeitraum kein kostenfreies Ersatzfahrzeug gestellt werden kann. Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise den Allgemeinen Vermietbedingungen der Euromobil GmbH unter Ziffer 7 Fahrzeugnutzung.
Muss ich AdBlue selbst bezahlen?
Ja, die Kosten für AdBlue bei Dieselfahrzeugen müssen ähnlich wie die Kosten für Kraftstoff und Scheibenwischwasser von Ihnen getragen werden. AdBlue zählt zu den fahrzeugspezifischen Zusatzstoffen und ist entscheidend für die Funktionalität Ihres Abo Fahrzeugs. Darum ist es wichtig, dass Sie hier die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen. Näheres können Sie unseren Allgemeinen Vermietbedingungen Ziffer 7 Fahrzeugnutzung entnehmen.
Wie lange fahre ich ein VW FS | Auto Abo Fahrzeug bevor es ausgetauscht wird?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im Flex-Modell können Sie flexibel entscheiden, ob Sie das Fahrzeug weiternutzen, bis es durch die Euromobil ausgetauscht wird.
Mit wie viel Vorlaufzeit werde ich über einen vom Vermieter iniziierten Fahrzeugtausch informiert?
Wir informieren Sie spätestens 30 Tage vor dem geplanten Fahrzeugaustausch per E-Mail oder Telefon. Gemeinsam vereinbaren wir dann einen Übergabetermin und -ort. Der genaue Termin und Ort wird Ihnen selbstverständlich nochmals per E-Mail bestätigt. Die Vereinbarung ist für Sie verbindlich, da ansonsten Mehrkosten (etwa wegen einer notwendigen Mehrfachanfahrt) entstehen und in Rechnung gestellt werden müssen.
Welche Kosten können bei einem Fahrzeugtausch entstehen?
Bei einem Fahrzeugtausch wird einer unserer Mitarbeiter vor Ort sein und die Beurteilung des Fahrzeugzustandes vornehmen. Übliche Gebrauchsspuren im Rahmen einer normalen Nutzung des Fahrzeuges werden nicht beanstandet. Für darüberhinaus gehende Fahrzeugschäden werden pro Schadensereignis maximal die Kosten der in Ihrem Vertrag gewählten Selbstbeteiligung fällig werden.
Fahrzeugschutz, Wartung & Schadensfall.
Wie ist das Abo-Fahrzeug versichert?
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Um Ihnen den optimalen Schutz zu bieten, statten wir unsere Fahrzeuge zusätzlich mit einem Kaskoschutz aus.
Kann ich meine bestehende Versicherung im Abo weiternutzen?
Nein, es können keine bestehenden Versicherungen in das VW FS | Auto Abo überschrieben oder integriert werden, da das Fahrzeug bereits durch uns versichert ist.
Wie hafte ich bei Unfällen oder anderen Schäden?
Während der Mietzeit haften Sie für den Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z. B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit Sie oder ein jeweiliger Fahrer diese zu vertreten haben. Ihre Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. Bei Vereinbarung einer Reduzierung des Selbstbehalt haften Sie als Mieter pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Vermietbedingungen unter Ziffer 9 Verhalten im Schadensfall, Diebstahl und Verjährung von Ansprüchen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Ihre Selbstbeteiligung bei der angebotenen Vollkaskoabsicherung beträgt 1.000 € je Schadenfall, die Sie jedoch über Zusatzpakete im Bestellprozess auf 800 €, 450 € oder 150 € reduzieren können. Ihre Selbstbeteiligung bei der angebotenen Teilkaskoabsicherung liegt bei 150 € je Schadenfall.
Was muss ich im Falle eines Unfalls tun?
1. Bei einem Schaden sind Sie in der Verantwortung, diesen umgehend nach Eintritt des Schadenfalles bzw. Schadenereignisses in Textform über unser Formular per E-Mail an schaden@vwfs-rac.com zu melden.
2. Bei jedem Unfall sind Sie dafür verantwortlich, sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Des Weiteren sind Ihrerseits Beweismittel (z. B. in Form von Zeugenkontaktdaten und Fotos) zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Als Mieter sind Sie zudem in der Verantwortung, auf eine ordnungsgemäße Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs hinzuwirken. Ihnen ist es hierbei nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.
3. Um den Unfallhergang zu dokumentieren, ist es Ihrerseits dringend notwendig, das zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Sollten Sie dies nicht oder nur unzulänglich erfüllen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Schäden, die sich aus diesem Umstand ergeben, haften. Des Weiteren können Ersatzansprüche an Sie als Mieter aufgrund der unzulänglichen Dokumentation von unserer Seite als Vermieter erhoben werden.
4. Wir weisen Sie darauf hin, dass, sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, Schadensersatzansprüche gegen Sie als Mieter erst fällig werden, wenn wir die Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hierbei spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Fall der Akteneinsicht werden wir Sie über den Zeitpunkt der Akteneinsicht in Kenntnis setzen.
5. Als Mieter benötigen Sie unsere ausdrückliche Zustimmung, die Reparatur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei unserer Kundenhotline melden: 04282 789 9430.
Was muss ich im Falle einer Panne tun?
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend unter 04282 789 9410. Gemeinsam besprechen wir dann die notwendigen nächsten Schritte.
Was muss ich im Falle eines technischen Defekts oder dem Aufleuchten einer Kontrollleuchte tun?
Sollten Sie einen technischen Defekt am Ihrem Abo-Fahrzeug feststellen oder durch eine der Kontrollleuchten darauf hingewiesen werden, so melden Sie sich bitte umgehend bei unserer Kundenhotline unter [04282 789 9410|] (autoabo@vwfs-rac.de). Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise unseren Allgemeinen Vermietbedingungen unter §12 Wartung und Verschl.
Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug, während mein Abo-Fahrzeug in der Werkstatt ist?
Steht das Fahrzeug Ihnen wegen Inspektionen, Wartungsterminen oder Verschleißreparaturen, die von uns als Anbieter zu tragen sind, nicht zur Verfügung, wird Ihnen selbstverständlich von uns ein entsprechendes Ersatzfahrzeug gestellt.
Was passiert, wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begehe?
Begehen Sie während des Anmietzeitraums mit dem VW FS | Auto Abo Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten, bei denen eine Strafe anfällt (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken), haben Sie das Bußgeld bei der entsprechenden Behörde zu begleichen.
Wie kann ich einen Reifenwechsel veranlassen?
Sie sind verpflichtet, die Reifen regelmäßig auf Abnutzung und insbesondere auch auf die zulässige Mindestprofiltiefe zu überprüfen und einen erforderlichen Wechsel an der Euromobil GmbH zu melden. Bitte nutzen Sie hierfür die Kundenhotline der Euromobil GmbH: 04282 789 9430 (autoabo@vwfs-rac.de).
Fahrzeugrückgabe.
Wie funktioniert die Fahrzeugrückgabe?
Abhängig davon, wo Sie Ihr Fahrzeug übernommen haben, müssen Sie es auch wieder zurückgeben:
Wenn Ihnen das Fahrzeug zu Vertragsbeginn an eine Wunschadresse angeliefert wurde, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns zur Vereinbarung eines Rückgabetermins. Dies erfolgt nach Ihrer Vertragskündigung nicht automatisch. Der Rückgabetag (werktags Montag bis Freitag) und -ort kann flexibel von Ihnen gewählt werden und muss nicht mit der Anlieferungsadresse übereinstimmen. Bitte schicken Sie mindestens fünf Werktage vor einer gewünschten Fahrzeugrückgabe eine E-Mail an unserer Kundenhotline (autoabo@vwfs-rac.de) mit Ihrem Namen, Vertragsnummer, Fahrzeug-Kennzeichen, Rückgabetag, Abholadresse und Ansprechpartner vor Ort (inkl. Telefonnummer). Wir bestätigen Ihnen dann umgehend die Abholung. Eine Fahrzeugübergabe an einer unserer Stationen ist in diesem Fall nicht möglich. Die Fahrzeugabholung an Ihrer Wunschadresse erzeugt für Sie keine zusätzliche Kosten.
Haben Sie sich Ihr Fahrzeug zu Vertragsbeginn zu einer unserer Stationen liefern lassen, muss die Rückgabe auch an dieser Station innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Eine Rückgabe muss der Station nicht angekündigt werden.
Um eine reibungslose Rückgabe an der Wunschadresse zu gewährleisten, bitten wir Sie, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand und mit einer Restreichweite von mindestens 80 km bzw. eine mindestens zu 50% aufgeladene Antriebsbatterie, zurückzugeben. Den Kraftstoff für darüberliegende Restreichweiten können wir nicht erstatten. Beachten Sie auch, dass die Rückgabe vor Ihrem Vertragsende erfolgt. Ansonsten können weitere Kosten für Sie entstehen.
Muss ich das Fahrzeug aufgeladen zurückgeben?
Bei Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrücknahme muss das Fahrzeug noch eine mindestens zu 50 % mit Strom aufgeladene Antriebsbatterie haben.
Was kostet mich die Fahrzeugrückgabe?
Die Fahrzeug-Rückgabe erzeugt keine zusätzlichen Kosten. Wurde Ihnen das Fahrzeug zu Vertragsbeginn an eine Wunschadresse geliefert, dann holen wir es von einer Wunschadresse wieder ab. Haben Sie das Fahrzeug an einer Station übernommen, dann geben Sie das Fahrzeug an dieser Station zurück.
Welche Kosten können bei Rückgabe meines Fahrzeuges entstehen?
Bei Ihrer Fahrzeugrückgabe wird einer unserer Mitarbeiter vor Ort sein und die Beurteilung des Fahrzeuges vornehmen. Übliche Gebrauchsspuren im Rahmen einer normalen Nutzung des Fahrzeugs werden nicht beanstandet. Für darüberhinaus gehende Fahrzeugschäden werden pro Schadensereignis maximal die Kosten der in Ihrem Vertrag gewählten Selbstbeteiligung fällig.