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Auf Nummer sicher gehen: Mit der Gebrauchtwagen-Garantie Optimal.
Gerade bei einem Gebrauchtwagen können ungeplante Reparaturen auf Sie zukommen – schließen Sie jetzt die Gebrauchtwagengarantie Optimal ab, welche die Lohn- und Materialkosten für die Reparatur der meisten mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile für Sie übernimmt. So fahren Sie auch mit Ihrem Gebrauchten auf der sicheren Seite!
Die Leistungen der Gebrauchtwagen-Garantie Optimal im Detail:
Gebrauchtwagen-Garantie Optimal ganz einfach abschließen.
Gebrauchtwagen-Garantie Optimal berechnen
Direkt online beantragen.
Garantieschutz für Ihren Gebrauchten genießen.
Warum lohnt sich eine Gebrauchtwagen-Garantie Optimal?
Eine Gebrauchtwagengarantie lohnt sich jederzeit aus verschiedenen Gründen: Wenn Sie zum Beispiel viel fahren oder ein älteres Fahrzeugmodell besitzen, dann kommen häufiger unerwartete Kosten in der Werkstatt auf Sie zu. Vielleicht haben Sie sich auch gerade einen Gebrauchtwagen ohne Garantie von einem Privatanbieter gekauft und möchten sich gegen unerwartete Reparaturkosten absichern? Oder Sie wollen Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen und dabei einen möglichst guten Preis erzielen? Dann schließen Sie jetzt ab und wirken Sie dem Wertverlust Ihres gebrauchten Fahrzeugs noch länger entgegen.
Garantieschutz auch im hohen Fahrzeugalter.
Auch wenn Ihre Garantie bereits ausgelaufen ist, können Sie sich zukünftig vor unerwarteten Reparaturkosten schützen. Unsere Funktionsgarantie können Sie bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren und einem Kilometerstand bis zu 150.000 km jederzeit abschließen und sind mindestens 1 Jahr weiterhin sicher unterwegs – garantiert.
Faire Beiträge.
Ihr Beitrag errechnet sich aus dem Fahrzeugmodell, dem Fahrzeugalter und der Höhe Ihrer gewählten Selbstbeteiligung. Je nach Bedarf kann dieser Beitrag in Form eines Einmalbetrags oder einer monatlichen Zahlungsweise ohne Ratenzahlungszuschlag beglichen werden.
Planungssicherheit bei unerwarteten Reparaturkosten.
Im Falle eines Schadensfalls müssen Sie sich keine Sorgen über eine hohe Rechnung machen. Es werden Lohn- und Materialkosten5 für die anstehenden Reparaturen übernommen, welche von Experten in herstelleranerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Sie zahlen dabei lediglich Ihre im Vertrag gewählte Selbstbeteiligung in Höhe von 0 Euro, 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro.
Zusatzargument beim Weiterverkauf.
Sie wollen Ihren Gebrauchten ggf. nicht ewig behalten? Die Garantieversicherung verbleibt im Wiederverkaufsfall - sofern sie nicht gekündigt wird - grundsätzlich beim Fahrzeug.4 So kann auch der neue Eigentümer die Vorteile genießen – und Sie haben ein gutes Argument für einen höheren Fahrzeugpreis.
Jetzt Ihre Fahrzeugmarke wählen und direkt online abschließen:
Sie wissen nicht, ob diese Gebrauchtwagen-Garantie Optimal die richtige für Sie ist?
Hier finden Sie das passende Garantieprodukt für Ihren Bedarf.
Fragen & Antworten zur Gebrauchtwagen-Garantie Optimal.
Für welche Fahrzeuge kann die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal abgeschlossen werden?
Die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal kann für alle scheckheftgepflegten Konzernfahrzeuge der Marken Volkswagen PKW, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi (inkl. S- und RS-Modelle), Seat, Skoda und Cupra abgeschlossen werden, welche ein Fahrzeugalter von 96 Monaten und einen Km-Stand von 150.000 km nicht überschreiten. Ein Abschluss für Fremdfabrikate bis max. 96 Monate, 150.000 km und bis max. 200 kW ist ebenfalls möglich.
Welchen Leistungsumfang hat die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal?
Die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die dadurch erforderlich werden, dass ein mechanisches oder elektrisches Bauteil seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert. Auch werksseitig verbaute Unterhaltungselektronik ist versichert.
Wie verhält es sich mit der Abgrenzung zu bestehenden Herstellerkulanzen?
Es gilt der Grundsatz Kulanz vor Garantie.
Welche Selbstbeteiligungen können gewählt werden?
Die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal kann mit einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 0 Euro, 100 Euro, 300 Euro oder 500 Euro abgeschlossen werden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Der maximale Ersatzanspruch beschränkt sich auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Für Fahrzeuge, die eine Gesamtfahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, gilt zusätzlich zur Selbstbeteiligung eine maximale Ersatzleistung von 2.000 Euro pro Schadenfall.
Für welchen Zeitraum kann die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal abgeschlossen werden?
Unabhängig von einem Fahrzeugverkauf kann die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen werden. Bei einer Beantragung ohne die Durchführung eines Garantie Checks gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Im Anschluss an die gewählte Laufzeit besteht eine Verlängerungsoption für jeweils weitere 12 Monate. Wenn eine Verlängerung nicht gewünscht wird, kann der Kunde den Vertrag spätestens einen Monat vor dem Vertragsende kündigen.
In welchen Fällen ist ein Garantie Check erforderlich?
Ein Garantie Check zur Gebrauchtwagen-Garantie Optimal muss erstellt werden, wenn bei Abschluss der Gebrauchtwagen-Garantie Optimal keine Wartezeit erfolgen soll. Das nachträgliche Einreichen eines Garantie Checks kann die vorhandene Wartezeit von 3 Monaten reduzieren, denn ab dem Folgetag besteht Versicherungsschutz. Bei Abschluss der Gebrauchtwagen-Garantie Optimal im Zusammenhang mit einem Fahrzeugverkauf ist der Garantie Check verpflichtend durchzuführen.
Bei dem Garantie Check werden die wesentlichen Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs geprüft und das Ergebnis dokumentiert.
Sollte der Händler für den Garantie Check eine Gebühr erheben ist diese vom Kunden selbst zu tragen.
Innerhalb welches Zeitraum muss ein Garantie Check zur Garantieversicherung durchgeführt und eingereicht werden?
Ein Antrag zur Gebrauchtwagengarantie Optimal oder zur Reduktion einer vorhandenen Wartezeit muss spätestens 7 Tage nach Erstellung des Garantie Checks zur Garantieversicherung erstellt oder eingereicht werden. Bei Einreichung eines Garantie Checks zur Reduktion der Wartezeit endet diese erst mit Einreichung des Garantie Checks.
Wie ist die Vorgehensweise bei nicht behobenen Mängeln im Rahmen des Garantie Checks?
Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht behobene Fahrzeugmängel (z.B. dokumentiert im Garantie Check) vorhanden sein, begründen diese bedingungsgemäß keinen Anspruch aus der Garantieversicherung. Dies gilt auch für Folgeschäden.
Im Schadenfall ist bei Schäden, die im Zusammenhang mit einem beim Garantie Check festgestellten Schaden stehen, durch den Versicherungsnehmer der Nachweis zu erbringen, dass die im Garantie Check zur Garantieversicherung dokumentierten Schäden unverzüglich nach Feststellung repariert worden sind.
Warum sind die Hochvoltbatterien von Elektroautos nicht durch die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal abgedeckt?
Hochvoltbatterien sind nicht mitversichert, da hier herstellerseitig längere Garantielaufzeiten gegeben werden.
Z.B. gibt die Volkswagen AG als Hersteller dem Garantienehmenden eines fabrikneuen, batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugs bei korrektem Gebrauch für acht Jahre – oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität Ihrer Batterie 70 % nicht unterschreitet (Stand 09/2021).
Eine Berücksichtigung der Hochvoltbatterie in der Gebrauchtwagen-Garantie Optimal würde daher regelmäßig zu einer unerwünschten Doppelabsicherung, welche in der Regel mit höheren Kosten für den Kunden einhergeht, führen.
Für mehr Informationen zu der Garantielaufzeit von der Hochvoltbatterie Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich bitte an den Fahrzeughersteller.
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Können wir weiterhelfen?
Footnote 1
Ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge.
Footnote 2
Bis max. 200.000 km Gesamtfahrleistung oder wenn Ihr Fahrzeug ein Alter von 10 Jahren erreicht.
Footnote 3
Die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal verbleibt im Wiederverkaufsfall - sofern sie nicht gekündigt wird - grundsätzlich beim Fahrzeug. Wichtig: dies gilt nicht bei Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer.
Footnote 4
Die Garantieverlängerung Optimal verbleibt im Wiederverkaufsfall - sofern sie nicht gekündigt wird - grundsätzlich beim Fahrzeug. Wichtig: dies gilt nicht bei Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer.
Footnote 5
Ausgenommen sind insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art; diese sind in der Regel längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Details zum Deckungsumfang entnehmen sie den Bedingungen zur Garantieverlängerung Optimal bzw. zur Gebrauchtwagen-Garantie Optimal.