Jetzt für Frühentschlossene bis zu 30% Preisvorteil!⁵
Bei Abschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Erstzulassung können Sie bis zu 30% Preisvorteil realisieren.
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Jetzt noch länger vom umfangreichen Garantieschutz profitieren.
Wie angenehm Garantieschutz ist, merkt man häufig erst, wenn er fehlt. Und dann stellt man fest, dass der Schutz gar nicht lange genug dauern kann. Zum Glück gibt es die Garantieverlängerung Premium1: Ein Fahrzeug, das jünger als zwei Jahre und maximal 100.000 Kilometer gefahren ist, sichern Sie hiermit noch länger ab – und fahren weiterhin sorgenfrei.
Die Leistungen der Garantieverlängerung Premium im Detail:
Garantieverlängerung Premium ganz einfach abschließen.
Garantieverlängerung Premium berechnen.
Direkt online beantragen.
Längeren Garantieschutz genießen.
Wieso eine Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung Premium ist eine Vollgarantie mit der Sie im Falle eines Schadens nach Ablauf der Herstellergarantie umfangreich geschützt sind.4 Mit diesem Garantieprodukt können Sie sich bis zu 1, 2 oder 3 weitere Jahre vor unerwarteten Reparaturkosten schützen, haben bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung keine Selbstbeteiligung und können somit entspannt mobil bleiben.
Länger geschützt bleiben.
Jetzt noch länger vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt sein! Bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und einem Kilometerstand von 100.000 km können Sie die Garantieverlängerung Premium1 abschließen und bis zu weitere 3 Jahre von Leistungen profitieren2, die einen umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten bieten.4
Individuelle Beiträge.
Ihr individueller Beitrag errechnet sich aus Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt, Garantielaufzeit und Gesamtfahrleistung. Sie können zwischen wählen und bestimmen, ob Sie den Beitrag in Form eines Einmalbetrags oder einer monatlichen Rate ohne Ratenzahlungszuschlag begleichen möchten.
Keine versteckten Kosten.
Im Falle eines Schadensfalls müssen Sie mit keinen versteckten Kosten rechnen. Die Reparatur wird von Experten in herstelleranerkannten Werstätten mit Originalersatzteilen durchgeführt. Im Rahmen der vereinbarten Erstvertragslaufzeit (Vertragsphase Premium) bei Einhaltung der vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs gibt es keine Begrenzung der Höchstentschäding pro Schadenfall und keine Selbstbeteiligung.
Wertverfall abbremsen.
Die Garantieverlängerung Premium ist an Ihr Fahrzeug gebunden und nicht an Sie als Person und kann bei einem privaten Weiterverkauf - sofern sie nicht gekündigt wird - vom Fahrzeugkäufer übernommen werden.3 So kann auch der neue Besitzer die Vorteile genießen – und Sie haben ein gutes Argument für einen höheren Fahrzeugpreis.
Sie wissen nicht, ob die Garantieverlängerung Premium die richtige für Sie ist?
Hier finden Sie das passende Garantieprodukt für Ihren Bedarf:
Fragen & Antworten zur Garantieverlängerung Premium.
Wie definiert sich der Leistungsumfang der Garantieverlängerung Premium?
Die Garantieverlängerung Premium für Neuwagen und junge Gebrauchte der Marken VW, VWN, Audi, Skoda, Seat, Cupra bietet im Rahmen der Vertragsphase Premium umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie.4 Das bedeutet: Mängel an Werkstoff und Werkarbeit, die nicht Verschleiß oder externen Ursachen wie Unfällen geschuldet sind, werden im Rahmen der Versicherungsbedingungen kostenfrei behoben, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden. Hierzu zählen beispielsweise regelmäßige Wartungen und die Einhaltrung der vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs.
Die Garantieverlängerung Premium können Sie für einen bestimmten Zeitraum (Vertragsphase Premium) – beispielsweise für 1, 2 oder 3 Jahre – und bis zu einer individuellen Gesamtfahrleistung bis maximal 200.000 km des Fahrzeugs abschließen. Im Schadenfall bis zur vereinbarten Gesamt- fahrleistung erfolgt im Rahmen der Versicherungsbedingungen eine volle Kostenübernahme.
In den weiteren Vertragsverlängerungen (Vertragsphase Optimal) um jeweils 12 Monate gelten die umfangreichen Leistungen der Funktionsgarantie, in der Schäden an mechanischen und elektrischen Bauteile abgesichert sind.
Gibt es Abweichungen zwischen dem Leistungsumfang der Herstellergarantie
und der Garantieverlängerung Premium?
Einige Bauteile werden vom Hersteller innerhalb der ersten Monate nach Erstauslieferung übernommen oder im Rahmen einer Kulanz gezahlt.
Diese Bauteile sind jedoch von dem Leistungsumfang der Garantieverlängerung Premium ausgeschlossen. Die Garantieverlängerung deckt außerdem keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab, da diese längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt sind; Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugherstellers.
Welche Voraussetzungen muss mein Auto erfüllen, damit ich eine Garantieverlängerung Premium abschließen kann?
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug besitzt eine 2jährige Herstellergarantie
- Es sind alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden.
- Die Motorleistung wurde nicht durch Veränderungen am Triebwerk gesteigert bzw. das Fahrzeug nicht nach einem Totalschaden neu aufgebaut.
- Das Fahrzeug ist nicht auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen.
- Das Fahrzeug gehört nicht zu den weiteren in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Fahrzeugen.
Was kostet die Garantieverlängerung Premium?
Wie hoch die Kosten für die Garantieverlängerung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu zählen: Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung (früh, mittel spät), Garantielaufzeit und vereinbarte Gesamtfahrleistung
Sie können einmalig oder in monatlichen Raten zahlen. Eine Selbstbeteiligung fällt in der Vertrags- phase Premium nicht an. In der Vertragsphase Optimal gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung pro Schadenfall (i. d. R. 300 Euro). Eine abweichende Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 0, 100 oder 500 Euro ist grundsätzlich möglich.
Bis wann ist der Versicherungsabschluss möglich?
Die Antragstellung für die Garantieverlängerung Premium ist bis zu 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs sowie bis zu einem maximalen Kilometerstand von 100.000 km möglich.
Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Frühbucherrabatt gewährt?
Bei Beantragung einer Garantieverlängerung Premium innerhalb der ersten 3 Monate nach Erstzulassung erhalten Kunden den günstigsten Preis für die erste Vertragsperiode (bezogen auf die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit – 12, 24 oder 36 Monate).
Beziehen sich die km-Laufleistungen auf die gesamte Laufleistung inkl. Herstellergarantiezeitraum oder nur auf die Garantiezeit?
Bei der gewählten km-Laufleistung (vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs)
handelt es sich um die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs bis zum Ende der Garantielaufzeit (vereinbarter Deckungszeitraum der Garantieverlängerung Premium, Vertragsphase Premium). Die Gesamtfahrleistung beinhaltet auch die Fahrleistung des Fahrzeugs während des Herstellergarantiezeitraumes.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die vereinbarte Gesamtfahrleistung angepasst werden? Ist dies in beide Richtungen möglich?
Wenn sich im Laufe der Vertragslaufzeit das Nutzungsverhalten ändert, besteht die Möglichkeit, die vereinbarte Gesamtfahrleistung innerhalb der Herstellergarantie (max. 24 Monate nach Erstzulassung) heraufzusetzen. Eine Reduzierung ist dagegen nicht möglich.
Besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Garantieverlängerung Premium nachträglich anzupassen?
Die Laufzeit der Garantieverlängerung Premium (Vertragsphase Premium) kann innerhalb der ersten 24 Monate ab der Erstzulassung geändert werden (z.B. von 12 auf 24 Monate). Eine Verkürzung einer abgeschlossenen Garantieverlängerung Premium ist dagegen nicht möglich.
Welcher Deckungsumfang greift bei der automatischen Vertragsverlängerung?
Die automatische Vertragsverlängerung erfolgt im Anschluss an die gewählte Vertragslaufzeit im Rahmen einer Funktionsgarantie (Vertragsphase Optimal). Diese sichert nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile ab.
Ausgenommen sind insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art; diese sind in der Regel längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt.
Welcher Unterschied besteht zwischen einer Voll- und einer Funktionsgarantie?
Die Vollgarantie bietet in der Vertragsphase Premium einen umfangreichen Schutz
vor Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie. Diese wird bis zur vereinbarten Vertragslaufzeit gewährt, jedoch maximal 3 Jahre (2 Jahre Herstellergarantie + 3 Jahre Garantieverlängerung Premium) bzw. bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung (max. 200.000 km).
In der Vertragsphase Optimal (gilt ab der ersten weiteren Vertragsverlängerung) sind im Rahmen des Deckungslevels Funktionsgarantie nahezu alle elektrischen und mechanischen Bauteile mitversichert.
Ausgenommen sind insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art; diese sind in der Regel längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt.
Was passiert, wenn die vertraglich vereinbarte Gesamtfahrlaufleistung des Fahrzeugs überschritten wird?
Sofern bei Eintritt eines Schadenfalls die vertraglich vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs überschritten ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Die richtige Angabe und Einschätzung des eigenen Fahrverhaltens bei der Antragstellung ist aus diesem Grund besonders wichtig.
Was kostet der Versicherungsbeitrag ab der automatischen Vertragsverlängerung?
Die Beiträge für eine Vertragsverlängerung (Vertragsphase Optimal) werden rechtzeitig vor der Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt. Die Höhe der Beiträge hängt dabei von dem Fahrzeugmodell, dem Fahrzeugalter und möglichen Preisanpassungen ab. Der Beitrag ab der Vertragsverlängerung wird zunächst mit einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von 300 EUR berechnet. Es besteht die Option bis zum Beginn der Vertragsverlängerung eine andere auswählbare Selbstbeteiligungshöhe zu wählen, wodurch sich der Beitrag entsprechend ändert.
Warum sind die Hochvoltbatterien von Elektroautos nicht durch die Garantieverlängerung Premium abgedeckt?
Hochvoltbatterien sind nicht mitversichert, da hier herstellerseitig längere Garantielaufzeiten gegeben werden.
Z.B. gibt die Volkswagen AG als Hersteller dem Garantienehmenden eines fabrikneuen, batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugs bei korrektem Gebrauch für acht Jahre – oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt – eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität Ihrer Batterie 70 % nicht unterschreitet (Stand 09/2021).
Eine Berücksichtigung der Hochvoltbatterie in der Garantieverlängerung Premium würde daher regelmäßig zu einer unerwünschten Doppelabsicherung, welche in der Regel mit höheren Kosten für den Kunden einhergeht, führen.
Für mehr Informationen zu der Garantielaufzeit von der Hochvoltbatterie Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich bitte an den Fahrzeughersteller.
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Können wir weiterhelfen?
Footnote 1
Ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Versiche-rungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge.
Footnote 2
Vorraussetzung zur Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist ein Nachweis zur Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle und die vertraglich festgelegte Gesamtfahrleistung darf nicht überschritten sein.
Footnote 3
Die Weitergabe der Garantieverlängerung Premium gilt nicht bei Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer.
Footnote 4
Die Garantieverlängerung Premium deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugherstellers.
Footnote 5
Gilt für das Produkt Garantieverlängerung Premium. Möglicher Preisvorteil bei Abschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Erstzulassung ggü. einem Abschluss kurz vor Ende der Herstellergarantie.