Ein unscheinbares Steinchen wird bei voller Fahrt von einem vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleudert, ein leises Knacken ertönt – und in der Windschutzscheibe ist ein winziges Loch zu sehen. Und jetzt? Muss die Scheibe sofort ausgetauscht werden, oder reicht eine Reparatur? Wer übernimmt die Kosten? Und welche Versicherung greift wann? Und wo sollte ich den Schaden reparieren lassen? Viele Autofahrer stehen bei einem Glasschaden vor genau diesen Fragen. Hier bekommen Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema.
Auf Nummer sicher gehen: Glasreparatur beim Vertragshändler.
Damit die Sicherheitstechnik auch nach dem Tausch einer Scheibe noch funktioniert, empfehlen viele Autohersteller, für eine Glasreparatur unbedingt die Werkstatt eines Vertragshändlers aufzusuchen. Hier können Autofahrer sicher sein, dass ausschließlich Originalteile oder Ersatzteile in gleicher Qualität verbaut werden. Sofern der Glasschaden mittels Smart Repair repariert werden kann, ist die Werkstatt des Händlers ebenfalls die richtige Adresse. Da die Teilkaskoversicherung bei Smart Repair häufig auf die Selbstbeteiligung verzichtet und die Reparaturkosten übernimmt, ist der Besuch in der Werkstatt für den Kunden in vielen Fällen kostenfrei.
Teilkasko zahlt bei Schäden durch äußere Einflüsse.
Doch welche Versicherung zahlt eigentlich welchen Schaden? Grundsätzlich gilt, dass die Teilkasko für Schäden aufkommt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Steinschlag, Hagel oder Unwetter. Schäden durch Vandalismus hingegen sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Heißt konkret: Wenn durch starken Hagelschlag die Heckscheibe eingeschlagen wird, zahlt die Teilkasko. Wenn ein Unbekannter gegen den Außenspiegel tritt und er beschädigt am Fahrzeug hängen bleibt, zahlt die Vollkasko.