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Was ist ein Verbraucherkredit und wofür eignet er sich?
Ein Verbraucherkredit ist ein Darlehen, das Banken oder Finanzinstitute an private Verbraucher vergeben. Anders als bei einem Geschäftskredit kommt der Verbraucherkredit nicht für gewerbliche Zwecke, sondern ausschließlich für private Anschaffungen oder Konsumausgaben zum Einsatz. Typische Beispiele sind die Finanzierung eines Autos, einer Küche oder einer Reise. Die Vergabe eines Verbraucherkredits unterliegt dabei verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. So muss es sich beispielsweise um einen entgeltlichen Kredit handeln, er darf also nicht zinslos erteilt werden.
Welche Verbraucherdarlehen gibt es?
Was gilt nicht als Verbraucherdarlehen?
Nicht zu den Verbraucherdarlehen werden folgende Kredite gezählt:
- Zinslose Darlehen
- Sogenannte Bagatellkredite mit einer Kreditsumme von weniger als 200 Euro
- Pfanddarlehen
- Förderkredite
- Kurzdarlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten
- Arbeitgeberdarlehen
Der Verbraucherdarlehensvertrag.
Ein Verbraucherdarlehensvertrag unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die im BGB und der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegt sind. Zunächst einmal ist vorgeschrieben, dass der Darlehensvertrag schriftlich geschlossen wird. Allerdings ist auch eine elektronische Signatur zulässig. Darüber hinaus muss der Kreditgeber seine Informationspflicht erfüllen. Das bedeutet, der Kreditnehmer muss unter anderem diese vorvertraglichen Informationen erhalten haben:
- Name und Anschrift des Darlehensgebers
- Art des Darlehens
- Nettodarlehensbetrag und Auszahlungsbedingungen
- Effektiver Jahreszins
- Sollzinssatz
- Vertragslaufzeit
- Anzahl und Höhe der Raten sowie Fälligkeit der Zahlungen
- Hinweis auf Nebenkosten und Gebühren (falls vorhanden)
- Art und Umfang der abgeschlossenen Versicherungen (falls vorhanden)
- Informationen über das Widerrufsrecht
- Möglichkeiten der Sondertilgung / vorzeitigen Tilgung
Die vorgeschriebenen Informationen müssen dabei vor Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags in einem europaweit einheitlichen Standardformular, der sogenannten "Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite" (ESIS), übergeben werden.
Der Verbraucherdarlehensvertrag selbst ist so zu gestalten, dass der Verbraucherschutz gewährleistet ist. So sind beispielsweise unklare oder intransparente Formulierungen unzulässig. Darüber hinaus muss der Darlehensvertrag alle o. g. Informationen sowie folgende Angaben enthalten:
- Hinweis zum Tilgungsplan – der Verbraucher hat einen Anspruch auf eine Übersicht, wie sich der Kredit mit Zins und Tilgung über die Jahre hinweg entwickeln wird
- Zuständige Aufsichtsbehörde des Kreditgebers
- Kündigungsmöglichkeit und Verfahren bei Kündigung
Wichtig für Kreditnehmer: Sie haben ein Widerrufsrecht. In der Regel beträgt die Frist für den Widerruf beim Allgemein-Verbraucherdarlehen 14 Tage – diese starten aber erst nach Vertragsschluss und wenn der Darlehensnehmer die vorvertraglichen Informationen erhalten hat. Ausnahmen und Bedingungen sind per Gesetz geregelt.
Verbraucherkredit: Zinsen & Kosten.
Für den Verbraucherkredit zahlen Sie einen festgelegten Zinssatz. Dabei werden immer sowohl der Sollzinssatz als auch der effektive Zinssatz angegeben. Der Sollzins ist der Zinssatz, den Sie für die aufgenommene Kreditsumme zahlen. Der Effektivzins beinhaltet weitere Gebühren – ist also der Zinssatz, den Sie tatsächlich bezahlen. Wenn Sie verschiedene Kreditangebote vergleichen, sollten Sie also die effektiven Zinsen betrachten.
Bei vorzeitiger Rückzahlung des Kreditbetrags kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bei Verbraucherkrediten ist diese jedoch gesetzlich auf maximal 1 Prozent der Restschuld begrenzt. Sollte die Vertragslaufzeit nur noch weniger als ein Jahr betragen, sind es sogar lediglich 0,5 Prozent der Restschuld.
Zusätzliche Kosten können durch eine Restschuldversicherung entstehen. Diese können Darlehensnehmer abschließen, um beispielsweise im Krankheits- oder Todesfall abgesichert zu sein.
Wann ist ein Verbraucherkredit sinnvoll?
Ein Verbraucherkredit kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie
Im ersten Fall – eine geplante größere Anschaffung – ist der Ratenkredit eine häufig genutzte Kreditart. Feste Zinssätze und gleichbleibende Raten über eine vereinbarte Laufzeit sorgen dafür, dass die finanzielle Belastung für den Verbraucher kalkulierbar ist.
Im zweiten Fall, der Überbrückung finanzieller Engpässe, kann der Rahmenkredit eine sinnvolle Option sein: Dabei steht dem Darlehensnehmer eine bestimmte Summe flexibel zur Verfügung. Wissen Sie also nicht genau, wie lange Ihr finanzieller Engpass andauert, dient Ihnen der Kreditrahmen als Puffer. Zinsen zahlen Sie nur auf die tatsächlich genutzte Summe. Allerdings fallen die Zinsen aufgrund der Flexibilität in der Regel höher aus als beim Ratenkredit.
Zur Umschuldung Ihres Dispo-Kredits wiederum können sowohl Raten- als auch Rahmenkredit infrage kommen – je nachdem, ob Sie nur einmalig Ihre Schulden ausgleichen möchten oder ob Sie auch längerfristig weiteren finanziellen Spielraum benötigen.
Fragen & Antworten zum Verbraucherkredit.
Wann ist ein Kredit ein Verbraucherkredit?
Ein Kredit ist ein Verbraucherkredit, wenn ein privater Verbraucher diesen für persönliche Zwecke bei einem Unternehmen (z. B. einer Bank) aufnimmt. Das Verbraucherdarlehen unterliegt dabei besonderen gesetzlichen Regelungen, die den Kreditnehmer schützen sollen. Zum Beispiel muss der Darlehensgeber dem Verbraucher alle wichtigen Informationen über den Darlehensvertrag geben und ihm ein Widerrufsrecht einräumen.
Was muss ein Verbraucherdarlehensvertrag enthalten?
Ein Verbraucherdarlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (auch elektronische Unterschriften zählen) und folgende Pflichtangaben enthalten:
- Name und Anschrift des Darlehensgebers
- Art des Darlehens
- Nettodarlehensbetrag und Auszahlungsbedingungen
- Effektiver Jahreszins
- Sollzinssatz
- Vertragslaufzeit
- Anzahl und Höhe der Raten sowie Fälligkeit der Zahlungen
- Hinweis auf Nebenkosten und Gebühren (falls vorhanden)
- Art und Umfang der abgeschlossenen Versicherungen (falls vorhanden)
- Informationen über das Widerrufsrecht
- Möglichkeiten der Sondertilgung / vorzeitigen Tilgung
- Hinweis zum Tilgungsplan
- Zuständige Aufsichtsbehörde des Kreditgebers
- Kündigungsmöglichkeit und Verfahren bei Kündigung
Was sind allgemeine Verbraucherdarlehen?
Allgemeine Verbraucherdarlehen sind Verbraucherkredite, die nicht durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast gesichert sind. Bei Letzteren handelt es sich um sogenannte Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Allgemeine Verbraucherdarlehen können zum Beispiel für den Autokauf oder die Finanzierung von Möbeln verwendet werden. Sie unterliegen den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Der Darlehensnehmer hat ein Recht auf Widerruf.