Die E-Rechnung.

Was die Pflicht zur E-Rechnung für Sie bedeutet.

Die E-Rechnung wird Pflicht.

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) auch für VW FS verpflichtend – mit direkten Auswirkungen auf unsere internen Prozesse und unsere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Rechnungen müssen künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XML empfangen, verarbeitet und archiviert werden. Bis Ende 2026 ist zudem die elektronische Rechnungserstellung verbindlich umzusetzen. Diese Änderungen basieren auf dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, und stellen einen wichtigen Schritt in der Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung dar. DIe E-Rechnungspflicht gilt dabei nur für B2B-Kunden. Privatkunden sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.

Fragen und Antworten im Überblick.

In den nachfolgenden FAQ beantworten wir, was die Pflicht zur E-Rechnung für Sie und für VW FS genau bedeutet, wie die E-Rechnung funktioniert und welche Regelungen gelten.